Gemäß der neuen 15. BayIfSMV haben zu außerschulischen Bildungsangeboten, wie unsere Kurse, derzeit nur noch diejenigen Erwachsenen Zugang, die geimpft oder genesen sind (2G).

Weiterhin ohne Impfung zugelassen sind nur Kinder bis 14 Jahre.

Wer diese aktuelle Zugangsvoraussetzung zu unseren Live-Kursen nicht erfüllen kann, kann weiterhin an unseren Kursen über unsere Online-Videos teilnehmen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown, bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde. Außerschulische Bildungsangebote (Musikunterricht) dürfen bei einem Hotspot-Lockdown für alle nur noch online stattfinden.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/